darmstadt, hesse, germany
  • Terminbuchung
    Terminbuchung

    * Terminbestätigung: Bei Ausgleich der Kostennote (Erstberatung i. d. R. 190,- EUR zzgl. USt.) binnen 24 Std. Nähere Informationen zum Ablauf eines Mandatsverhältnisses hier.

    DIE KANZLEI.

    Vertragsrecht
    Vertragsrecht

    pacta sunt servanda

    – „Verträge sind einzuhalten“

    Das Prinzip der Vertragstreue schafft Rechtssicherheit durch Vertragsschluss. Doch war in Ihrem Fall der Vertrag (so) nicht gewollt? Liegt eine Leistungsstörung vor? Entspricht die Ware/ der Dienst nicht dem Vereinbarten? Finden unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung? Muss der Fall vor Gericht? Hier erhalten Sie Hilfe zur effizienten und sicheren Teilnahme am dynamischen Rechtsverkehr – damit Ihnen das Prinzip der Vertragstreue nicht zum Verhängnis, sondern Vorteil wird.

    KAUFVERTRAG
    • Abschluss eines Kaufvertrages
      • Verbrauchsgüterkauf
      • Immobilienkaufverträge
      • Kaufvertrag über digitale Produkte
      • Handelskauf
    • Gewährleistungsrecht (gesetzlich)
      • Mangelbegriff
      • Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
      • Ausschluss
      • Beweislast und Beweislastumkehr (1 Jahr)
      • Verjährung (i. d. R. 2 Jahre)
    • Garantie (vertraglich)
    • Anfechtung bei Irrtum und Täuschung
    • Widerrufsrecht
      • Widerrufsfrist und -belehrung (14 Tage oder 1 Jahr)
      • Rücksendungskosten (40-Euro-Klausel)
      • Wertersatz
    • AGB-Kontrolle
    MIETVERTRAG
    • Abschluss eines Mietvertrages
      • Wohnraummiete
      • Grundstücks- und Gewerberaummiete
      • Miete beweglicher Sachen und digitaler Produkte
    • Formen eines Mietvertrages
      • unbefristeter Mietvertrag
      • Zeitmietvertrag
      • Staffelmietvertrag
      • Indexmietvertrag
      • Untermietvertrag
    • Mietkaution
    • Nebenkostenabrechnung
    • Schönheitsreparaturen
    • Mieterhöhung
    • Gewährleistungsrecht
      • Mangel (z. B. Schimmelbildung) und Mängelanzeige
      • Mangelbeseitigung, Selbstvornahme, Mietminderung und Schadensersatz
      • Verjährung (i. d. R. 3 Jahre)
    • Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts (6 Monate)
    • Kündigung (Schriftform) und Räumungsklage
    • Nachmieter
    WERKVERTRAG
    • Abschluss eines Werkvertrages
      • Reparaturen, Wartungen, Software, Bauwerk, Beförderung, unkörperliche Arbeitsergebnisse wie Gutachten und Baupläne
      • Abgrenzung zum Dienstvertrag (z. B. Arbeitsvertrag)
    • Gewährleistungsrecht
      • Mangelbegriff
      • Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
      • Abnahme und Beweislast
      • Druckzuschlag
      • Verjährung (i. d. R. 2 Jahre)
    • Kostenvoranschlag
    • Abschlagszahlungen
    • Kündigung
      • freie Kündigung (Ausgleich)
      • außerordentliche Kündigung
      • Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags
    • Widerrufsrecht
    MAKLERVERTRAG
    • Abschluss eines Maklervertrages
      • Nachweis der Gelegenheit eines Kaufvertragsabschlusses
      • Nachweis der Gelegenheit eines Mietvertragsabschlusses
      • i. d. R. Textformerfordernis
    • Formen eines Maklervertrages
      • Nachweismakler
      • Vermittlungsmakler
    • Maklerauftrag
      • Einfacher Maklervertrag
      • Makleralleinauftrag
      • Qualifizierter Alleinauftrag
    • Maklerprovision
      •  Halbteilungsgrundsatzes
    • Reservierungsvereinbarung
    • Vertragslaufzeit
    • Aufwandsentschädigung
    • Kündigung und Bindungsfrist
    • Widerrufsrecht
    DARLEHENSVERTRAG
    • Abschluss eines Darlehensvertrages
      • Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge
      •  Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
      • i. d. R. Schriftformerfordernis
      • Annuitätendarlehen
      • Festdarlehen
      • KfW-Darlehen
      • Bausparvertrag
      • Forward-Darlehen
      • Privatkredit
      • Dispokredit
    • Vertragslaufzeit
    • Rückzahlungsmodalitäten, Tilgungsplan
    • Finanzierungs- und Kreditanfrage
    • Belehrungs- und Informationspflichten
    • Widerrufsrecht
    • Zahlungsrückstand
    • Sittenwidrigkeit
    • Kündigung, Vorfälligkeits­entschädigung 
    • Sicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld und Hypotheken)
    • Unzulässige Gebühren
    REISEVERTRAG
    • Abschluss eines Reisevertrages
      • Pauschalreise (Abgrenzung zur Individualreise)
      • Reiseveranstalter (Abgrenzung zur Reisevermittlung, z. B. Reisebüro)
      • mindestens zwei einzelne Reiseleistungen
    • Insolvenzabsicherungspflicht
    • Informationspflichten
    • Rücktritt vor Reisebeginn (Entschädigung)
    • Gewährleistungsrecht
      • Reisemangel
      • Abhilfe, Selbstabhilfe
      • Minderung, Schadensersatz
      • Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
      • Kündigung
      • Verjährung (i. d. R. 2 Jahre)
    • Flugverspätung (Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft und damit kein Reisevertrag)

    primum non nocere

    – „erstens nicht schaden“

    Der Gang zum Arzt/ ins Krankenhaus fällt keinem leicht. Wenn es dann endlich soweit ist, versteht man als Laie die in medizinischer Terminologie ausgedrückten Diagnosen/ Therapievorschläge des Arztes nicht wirklich. Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler? Dann gilt es Ruhe zu bewahren statt instinktiv in ein Angriffs-/ Abwehrverhalten zu verfallen. Hier wird auf diesem langwierigen Weg besonnen und planmäßig vorgegangen: Vom Erstkontakt mit dem Gegner bis vor Gericht – damit die Gewährleistung der Patientensicherheit nicht ein leeres Versprechen wird, sondern Herzstück des ärztlichen Eids bleibt.

    SCHADENSERSATZ/
    SCHMERZENSGELD

    Geltendmachung von und Verteidigung gegen Ansprüche aus Arzthaftung oder aus Haftung anderer Heilberufe (z. B. Heilpraktiker, Hebamme etc.)

    • eigenes / ererbtes Schmerzensgeld
    • Hinterbliebenengeld
    • Schadensersatz
      • bisherige und zukünftige vermehrte Bedürfnisse, insb. Haushaltsführungsschaden
      • Unterhaltsschaden
      • bisheriger und künftiger Verdienstausfallschaden
      • Rentenschaden
      • sonstige materielle Schäden
      • Zukunftsschäden
    • Auseinandersetzungen mit der Berufshaftpflichtversicherung
    ARZTHAFTUNGSRECHT

    Missachtung der Regeln und des aktuellen Stands der Medizin

    • fehlerhafte/unvollständige Selbstbestimmungsaufklärung
      • Art der konkreten Behandlung
      • Tragweite und Risiken des Eingriffs
      • Hinweis auf vorhersehbare Operationserweiterung/Nach-OP
      • alternative Behandlungsmethoden
    • einfacher und grober Behandlungsfehler
      • Diagnosefehler
      • Befunderhebungsfehler/
        -auswertungsfehler
      • Therapiefehler
      • Übernahmeverschulden
      • (Post-)therapeutische Sicherheitsaufklärung
    • Beweislast umkehrender Dokumentationsfehler
    • Fehler bei der Medikation
    • Geburtsschaden
    ARZTRECHT

    Regulation der ärztlichen Versorgung

    • Vertragsarztrecht
      • Kollektivverträge
      • Einzelverträge, insb. Hausarztzentrierte Versorgung
      • Vergütung der Vertragsärzte
      • Zulassungs-, Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahren
        • Bedarfsplanung
        • partielle Öffnung
        • Sonderbedarfszulassung
        • Ermächtigung 
        • Zweigpraxis und ausgelagerte Praxisräume
        • Anstellung von Ärzten
    • Leistungsrecht der privaten Krankenversicherungen
    SONSTIGES ARZTRECHT

    Regulation der ärztlichen Versorgung

    • Prüfverfahren der KV Hessen
      • Wirtschaftlichkeitsprüfung
      • sachlich-rechnerische Berichtigung
      • Plausibilitätsverfahren
      • Jahres-Richtgrößenprüfung für Arznei- und / oder Heil- und Hilfsmittel 
      • Sämtliche Verfahren der Honorarkürzung
      • Disziplinarverfahren 
    • Zahnarzthaftungsrecht
    • Berufsausübungsgemeinschaft
    • Ärztliches Gebührenrecht (GOÄ)
    • Ärztliches Berufsrecht
      • Berufsordnungen für Ärzte des Bundes und der Länder
      • Approbationsordnung
      • Heilberufegesetz
      • Kooperationen
    KRANKENHAUSRECHT

    Regulation der medizinischen Versorgung durch Kliniken

    • Haftung des Klinikträgers aus Behandlungsvertrag
      • Zurechenbarer Aufklärungsfehler
      • Zurechenbarer Behandlungsfehler
      • Organisationsfehler
      • Verkehrssicherungspflichten
      • Koordinationsmangel, § 421 BGB
      • Vertrauensgrundsatz
    • Krankenhausplanung
    • Krankenhausorganisation
    • Chefarztrecht
      • Chefarztvertrag
      • Nebentätigkeit
      • Arzthaftung
      • Leitender Angestellter
      • Vergütung
    • Vergütung von Krankenhausleistungen
    • Pränataldiagnostik
    ARZTSTRAFRECHT

    Immanente Strafrechtsrelevanz der Heilbehandlung

    • Fahrlässigkeitsdelikte, §§ 229, 222 StGB
    • Rechtfertigung des dem medizinischen Standard entsprechenden Heileingriffs durch wirksame Einwilligung des Patienten als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechts
    • Schutz des Vertrauensverhältnisses Arzt-Patient durch strafbewehrte Schweigepflicht, § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Gewerbliche Verrechnungsstelle, Patientenkartei bei Praxisnachfolge)

    *Das Absenden des Mandantenbogens erfolgt unverbindlich und kostenfrei. Bei Datenübertragung aus Formularen auf der Homepage ist nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet.

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    * Verstärktes Viren-Risiko bei MS-Datei: Hier hochgeladene Dokumente (auch E-Mail) werden ausschließlich im PDF-Format geöffnet/ ausgedruckt. Die Dateien dürfen ein Volumen von 10 MB nicht überschreiten (dann per E-Mail).

    • "IHRE RECHTE.
MEINE BERUFUNG."
      „Ihre Rechte. Meine Berufung.“

    WERDEGANG

    • 2014 – 2020: Studium der Rechtswissenschaft an der J. W. Goethe-Universität in Frankfurt a. M.
    • 2018/2019: Erstes Juristisches Staatsexamen
    • 2020 – 2022: Rechtsreferendariat am LG Fulda
    • 2022: Zweites Juristisches Staatsexamen
    • Mai 2024: Zulassung als Rechtsanwältin und Gründung der Kanzlei Bedir-Demirbag

    Kanzlei Bedir-Demirbağ

    Wir beraten Sie und beantworten Ihre Fragen auf Deutsch, Türkisch und Englisch